Empfängerdaten: Recht auf Vergessenwerden

Jasmin
·
21. Juni 2018
EU-DSGVO

Was bedeutet „Recht auf Vergessenwerden“ ? In der EU-DSGVO, die am 25.05.2018 verbindlich wurde, wird das Recht auf Löschung geregelt, welches auch unter dem Namen „Recht auf Vergessenwerden” bekannt ist. Eine Person, von der Sie personenbezogene Daten erhoben haben, hat dadurch das Recht, von Ihnen die Löschung dieser Daten zu fordern.

Welche Daten müssen wann gelöscht werden?

Von diesem Recht auf Löschung sind alle personenbezogenen Daten betroffen, die Sie von Ihren Empfängern erhoben haben, also mindestens die E-Mail Adresse. Sollten Sie weitere Daten gespeichert haben, die eine Person identifizierbar machen, wie beispielsweise Vor- und Nachname, Geburtsdatum oder Adresse, müssen diese ebenfalls gelöscht werden.

Der Aufforderung zur Datenlöschung müssen Sie nachkommen, sobald die betroffene Person dies verlangt oder die Daten von Ihnen nicht mehr zu dem Zweck benötigt werden, für welchen Sie diese erhoben haben.

Wie wird das Recht auf Löschung bei rapidmail umgesetzt?

Wenn Sie Empfänger von Ihrem Newsletter abmelden möchten, bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten:

Empfänger abmelden

Mit dieser Option werden alle Daten des Empfängers gelöscht, bis auf die E-Mail Adresse. Diese ist weiterhin in Ihrer Empfängerliste unter „Abgemeldet” zu finden. Damit stellen Sie sicher, dass Sie bei erneutem Import Ihrer Listen diesen Empfänger nicht wieder in die Liste aufnehmen und versehentlich anschreiben, obwohl der Empfänger dem beispielsweise durch den Abmeldelink widersprochen hat. Die Aktivität des Empfängers bleibt in allen versendeten Mailings eindeutig erhalten. Laut DSGVO ist es zulässig, personenbezogene Daten weiterhin zu speichern, wenn die Verarbeitung erforderlich ist, um beispielsweise wie in diesem Fall den Zweck zu erfüllen, den Empfänger nicht versehentlich erneut anzuschreiben.

Löschen und DSGVO-konform vergessen

Mit dieser Option wird der Empfänger endgültig in allen Empfängerlisten gelöscht. Dies kann der Empfänger laut den Datenschutz-Vorgaben, die für den Newsletterversand gelten, jederzeit von Ihnen als Versender fordern. Die Aktivität des Empfängers wird außerdem in allen versendeten Mailings anonymisiert. Sie sollten beachten, dass Sie nicht automatisch alle Daten eines Empfängers löschen müssen, wenn dieser auf einen Abmeldelink klickt. Wie oben geschrieben erfüllt die Speicherung der E-Mail Adresse den Zweck, den Empfänger nicht versehentlich erneut anzuschreiben.

Kennen Sie bereits unsere Hilfe-Datenbank?

In unserer Rubrik Wissen & Hilfe finden Sie ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitungen zu allen Funktionen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen und Hilfevideos. Alle Inhalte werden regelmäßig aktualisiert und erweitert. Gerne helfen Ihnen auch unsere freundlichen Support-Mitarbeiter bei jeder Frage weiter.

Alle Hilfe-Artikel zum Thema EU-DSGVO finden Sie hier.


Definitiv auch Ihre Aufmerksamkeit wert