Einfaches Opt-in / Double-Opt-in für Newsletter
Der Begriff Opt-in leitet sich vom englischen „to opt (for something)“ – auf deutsch „sich für etwas entscheiden“ ab. Mit Double-Opt-in wird dabei ein Prozess bezeichnet, der die gewünschte Anmeldung bei einem E-Mail-Newsletter sicherstellt.
Im Vergleich zu einem einfachen Opt-in muss der Newsletter-Empfänger hierbei ausdrücklich bestätigen, dass er eine regelmäßige Zusendung entsprechender E-Mails wünscht.
Einfaches Opt-in am Beispiel einer Newsletter-Anmeldung
Diese Form der Anmeldung beinhaltet nur die Eingabe einer E-Mail-Adresse in einem Formular. Direkt nach der Eingabe wird der Interessent in den Verteiler aufgenommen, ohne dass die Anmeldung noch bestätigt werden muss.
Problem: Die E-Mail-Adresse eines Dritten lässt sich ohne dessen Zustimmung eintragen.
Double Opt-in am Beispiel einer Newsletter-Anmeldung
Der Interessent gibt in dem Formular einer Website seine E-Mail-Adresse an. Daraufhin erhält er eine E-Mail mit einem Link. Erst wenn er diesen Link anklickt, wird seine E-Mail-Adresse aktiv in den Verteiler aufgenommen. Damit ist sichergestellt, dass der Inhaber der E-Mail-Adresse dem Empfang regelmäßiger E-Mails, z. B. in Form von Newslettern, tatsächlich zugestimmt hat.
Wird der Link mittelfristig nicht aufgerufen, erfolgt die Löschung der E-Mail-Adresse und der Versand des Newsletters unterbleibt.
Das Double Opt-in Verfahren stellt sicher, dass Newsletter-Versender jederzeit nachweisen können, dass und wann sich der Abonnent für den Newsletter angemeldet hat. Auch wenn ein fehlendes Double Opt-In an sich keinen Verstoß gegen die DSGVO darstellt, raten wir ausdrücklich zu dieser Methode. Denn nur das Double Opt-in ermöglicht im Zweifelsfall einen Nachweis über die Zustimmung aller Empfänger zum Erhalt des Newsletters. Dies ist nötig, um als Versender im Streitfall einen rechtskonformen Newsletterversand nachweisen zu können.
Zusätzlicher Hinweis: Eine dritte Variante, das Confirmed-Opt-in, konnte sich nicht durchsetzen. Hier wird die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse sofort in den Verteiler aufgenommen, jedoch darüber informiert, dass die Aufnahme erfolgte und in welcher Weise eine Abmeldung möglich ist. Formalrechtlich ist derart eine verifizierte Anmeldung nicht zu erreichen, so dass dieses Verfahren allenfalls im privaten Bereich einsetzbar erscheint.
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