E-Mail-Marketing und Barrierefreiheit: Was bedeutet das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Es verpflichtet viele Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Wir möchten Ihnen kurz erklären, inwiefern das Ihr Unternehmen betreffen kann – und was das im Zusammenspiel mit E-Mail-Marketing zu bedeuten hat.


1. Was ändert sich durch das BFSG?

Nach dem Inkrafttreten des BFSG werden einige Unternehmen dazu verpflichtet, bestimmte digitale Angebote barrierefrei zu gestalten, die ab diesem Zeitpunkt auf den Markt kommen. Verstöße gegen das Gesetz können Abmahnungen oder Bußgelder zur Folge haben. Deswegen zeigen wir Ihnen erst einmal, wie Sie überprüfen können, ob Ihr Unternehmen vom BFSG betroffen ist oder nicht.


2. Für wen gilt das BFSG?

Das Gesetz gilt vor allem für größere Unternehmen (mehr als 9 Mitarbeitende oder über 2 Mio. Euro Jahresumsatz), die digitale Dienste für Verbraucher:innen anbieten – z. B. Online-Shops, Buchungsplattformen oder Banken. Auch Newsletter, die damit im Zusammenhang stehen, müssen barrierefrei gestaltet sein. Hier finden Sie einen Überblick, wie Sie Ihre Newsletter mit rapidmail barrierefrei gestalten können.

Ob Ihr Unternehmen vom BFSG betroffen ist, können Sie ganz einfach anhand Ihres Unternehmensstatus (Größe des Unternehmens, Art der Dienstleistung) einschätzen. Bei Unsicherheiten können Sie das Ganze hier einmal überprüfen: https://bfsg-gesetz.de/check/


3. Barrierefreiheit bei digitalen Angeboten: Was bedeutet das?

Barrierefreiheit bei digitalen Angeboten stellt vor allem sicher, dass digitale Inhalte – z. B. Websites, Apps, Onlineshops oder Newsletter – von allen Menschen gleichermaßen genutzt werden können. Dabei spielen drei zentrale Bereiche eine Rolle:

1) Körperliche Barrierefreiheit

Digitale Angebote müssen so gestaltet sein, dass sie auch ohne Maus, Touchscreen oder feine Motorik bedient werden können.

💡 Beispiel rapidmail: Ihr Newsletter-Anmeldeformular sollte sich vollständig mit der Tastatur navigieren lassen – etwa über die Pfeiltasten und Tastenkombinationen.

2) Technische Barrierefreiheit

Hier geht es darum, dass Inhalte mit unterstützenden Technologien wie Screenreadern korrekt dargestellt und vorgelesen werden.

💡 Beispiel rapidmail: Sofern Sie für Ihren Newsletter ein eigenes HTML importieren, sollten Sie auf einen fehlerfreien Code achten, damit dieser von Screenreadern gelesen werden kann.

3) Inhaltliche Barrierefreiheit

Texte, Bilder und Links sollten klar, verständlich und strukturiert aufgebaut sein, sodass sie auch ohne Vorwissen, Sprachkenntnisse oder Wahrnehmungsfähigkeit zugänglich sind.

💡 Beispiel rapidmail: Versehen Sie Ihre Bilder mit einem sogenannten Alt-Text (kurze Bildbeschreibung) und achten Sie darauf, keine ganzen Textabsätze auf Bildelementen abzubilden, damit diese von Screenreadern gelesen werden können.


In jedem Fall: Wir finden, das Versenden von barrierefreien Newslettern ist ein absoluter Gewinn – egal, ob Sie unmittelbar vom BFSG betroffen sind oder nicht. Indem Sie Ihr E-Mail-Marketing barrierefrei gestalten, gewähren Sie allen Ihren Kontakten den gleichen Zugang zu Ihren Inhalten und verbessern die Nutzererfahrung. Außerdem verbessern Sie die Reichweite und Lesbarkeit Ihrer Inhalte.


📖 Barrierefreiheits-Guide von rapidmail:

Ausführliche Informationen zum BFSG, Aktuelles zur Gesetzeslage und hilfreiche Tipps, die Ihnen zu barrierefreien E-Mails verhelfen, finden Sie in unserem Guide für barrierefreie Newsletter. Entdecken Sie dort außerdem Beispiele, Best Practices und vieles mehr.


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