E-Mail-Adressen zu kaufen ist keine effektive Möglichkeit, um den Verteiler für den Newsletterversand zu vergrößern. Im Gegenteil: Gekaufte Kontakte anzuschreiben ist nicht nur rechtswidrig, sondern hat auch negative Auswirkungen auf die Zustellbarkeit der E-Mails und auf Ihr Image als Versender:in. Aus diesen Gründen sollten Sie Ihren Newsletter besser so attraktiv gestalten, dass sich Interessierte freiwillig anmelden, anstatt E-Mail-Adressen-Listen zu kaufen.
1. E-Mail-Adressen kaufen in Deutschland ist rechtswidrig
Viele Newsletter-Versender:innen, die gerade erst mit dem E-Mail-Marketing beginnen, stellen sich die Frage, wie sie ihre Empfängerliste schnell und effizient ausbauen können. Auf der Suche nach Antworten stößt man schnell auf verlockende Onlineangebote: Millionen von Firmenadressen auf einen Schlag! Und das zu fairen Preisen – ein Traum! Doch der Schein trügt: Sie sollten besser die Finger von gekauften E-Mail-Adressen lassen.
Tatsächlich ist der Kauf von Adressdaten in Deutschland an sich nicht verboten. Auch nach Inkrafttreten der DSGVO ist es grundsätzlich weiterhin legal, online E-Mail-Adressen von Drittanbietern zu kaufen. Jedoch sind die Möglichkeiten, wie man die erworbenen E-Mail-Listen danach zu eigenen Zwecken nutzen darf, sehr begrenzt.
Das liegt daran, dass Werbe-E-Mails laut DSGVO nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch die Empfänger:innen versendet werden dürfen. Das heißt, Ihre Kontakte müssen nachweislich ihr Einverständnis zum Erhalt des Newsletters gegeben haben. Normalerweise wird dazu beim Newsletterversand das Double Opt-in Verfahren angewandt.
Das Problem bei gekauften E-Mail-Adressen ist daher zum einen, dass Sie keine Garantie haben, dass die Kontakte ihre Zustimmung zum Newsletter-Erhalt jemals erteilt haben. Zum anderen kann bzw. darf die Zustimmung der Empfänger:innen – auch wenn sie tatsächlich erfolgt ist – nicht zusammen mit den Adressen weiterverkauft werden. Das erteilte Einverständnis der Adressinhaber:innen ist immer an die Firma gebunden, die die Erlaubnis eingeholt hat. Und das sind im Fall eines Adressenkaufs nicht Sie als Versender:in des Newsletters, sondern der Drittanbieter, dem Sie die Kontakte abgekauft haben.
💡 rapidtipp
Wenn Sie neue Abonnent:innen gewinnen wollen, ist es ebenfalls keine gute Idee, z. B. eine Gewinnspielteilnahme oder den Download eines Whitepapers an die verbindliche Anmeldung zum Newsletter zu koppeln. Denn das Kopplungsverbot bei der Newsletter-Anmeldung verhindert, dass die Teilnehmer:innen eines Gewinnspiels oder die User eines Whitepapers automatisch zum Newsletter angemeldet werden dürfen. Stattdessen muss auch hier die aktive und ausdrückliche Zustimmung der Empfänger:innen eingeholt werden. Dies bestätigte auch das Oberlandesgericht Frankfurt (27.06.2019 – 6 U 6/19).
Das heißt: Trotz der Vielzahl an Angeboten, die etwas anderes behaupten, ist es grundsätzlich rechtswidrig, „E-Mail-Adressen mit Permission” von Drittanbietern zu kaufen und diese für den eigenen Newsletterversand zu nutzen. Für einen rechtskonformen Newsletterversand sollten Sie also auf andere Wege, Ihre Empfängerliste zu erweitern, ausweichen. Es macht auch keinen Unterschied, ob es sich um Firmenadressen (B2B) oder E-Mail-Adressen von Privatpersonen (B2C) handelt.
⚠️ 1. Grund gegen den Kauf von E-Mail-Adressen
Der Newsletterversand an gekaufte E-Mail-Listen ist rechtswidrig.
2. Gekaufte E-Mail-Adressen beeinträchtigen die Zustellbarkeit
Wussten Sie, dass sich der Kauf von E-Mail-Adressen negativ auf die Zustellbarkeit Ihres Newsletters auswirkt? Das liegt zum einen daran, dass sich in gekauften Listen häufig inaktive E-Mail-Adressen befinden. Zum Beispiel werden regelmäßige Jobwechsel und der damit verbundene Wechsel der E-Mail-Adresse, die inzwischen fast zur Normalität geworden sind, in käuflich erworbenen Adresslisten oft nicht berücksichtigt. Da solche Listen zahlreiche Käufer:innen haben, kann es auch sein, dass die Inhaber:innen der verkauften Adressen längst zu einer neuen Adresse gewechselt sind, nachdem sie zu viele unerwünschte Mails erhalten haben.
Das Anschreiben der inaktiven Adressen hat gleich mehrere negative Folgen für Sie als Newsletter-Versender:in:
- Es werden viele Bounces, also fehlerhafte Zustellungen, ausgelöst. Ihr Newsletter kann also an viele Adressen in Ihrer Empfängerliste nicht zugestellt werden und „prallt“ dort ab.
- Gleichzeitig nutzen viele E-Mail-Clients diese dauerhaft inaktiven E-Mail-Adressen als Spam-Fallen: Wird eine E-Mail-Adresse, die über einen langen Zeitraum nicht mehr genutzt wird, trotzdem angeschrieben, stuft der Spamfilter des Providers die Absenderadresse ab sofort automatisch als Spam-Versender:in ein.
- Zum anderen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass eine Vielzahl an Empfänger:innen Ihren Newsletter als Spam markieren, da sie sich ja nicht dafür angemeldet haben und er trotzdem unerwünscht in ihrem E-Mail-Postfach gelandet ist.
Eine hohe Anzahl an Fehlzustellungen sowie Spam-Markierungen sind eine explosive Mischung für die allgemeine Zustellbarkeit Ihres Newsletters: Die Spamfilter der E-Mail-Programme Ihrer Empfänger:innen schlagen bei Ihrer Absenderadresse auch in Zukunft an und markieren Ihre Mailings als „unerwünscht” oder unterbinden die Zustellung komplett. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob nur ein Teil der Empfängeradressen gekauft ist – Ihr seriöser Ruf als Versender:in ist nun Geschichte.
⚠️ 2. Grund gegen den Kauf von E-Mail-Adressen
Der Newsletter-Versand an gekaufte E-Mail-Adressen wirkt sich negativ auf die Zustellrate Ihrer Mailings aus.
Achten Sie bei Ihren Empfängerlisten deshalb lieber auf Qualität statt Quantität und versenden so Newsletter, die auch tatsächlich bei Ihren Abonnent:innen ankommen.
3. Vorsicht: Beim Kauf von E-Mail-Adressen droht eine Versandsperre bei Newsletter-Tools
Wie die meisten Newsletter-Tools unterstützt auch rapidmail keinen rechtswidrigen Newsletterversand an gekaufte Empfängeradressen. Auch in unseren AGB ist es festgehalten: Versender:innen dürfen ihre Newsletter nur an E-Mail-Adressen schicken, deren Inhaber:innen dem Erhalt ausdrücklich zugestimmt haben.
Halten Sie sich als Newsletter-Versender:in nicht an diese Richtlinien, kann das nach Prüfung des jeweiligen Falles dazu führen, dass Ihr rapidmail Konto vorübergehend blockiert oder dauerhaft gesperrt wird. Neben der Tatsache, dass wir natürlich keine Rechtsverstöße unterstützen möchten, gehen wir auch so vor, um unsere eigenen IP-Adressen zu schützen. Schließlich möchten wir darüber auch weiterhin die Newsletter unserer Kund:innen sicher versenden und eine optimale Zustellbarkeit garantieren.
Kurzum, wenn Sie nach dem Kauf von E-Mail-Listen zwar eine umfangreiche Empfängerliste vorweisen können, diese aber mit keiner Newsletter-Software mehr anschreiben dürfen, hat sich der Kauf nicht wirklich gelohnt.
⚠️ 3. Grund gegen den Kauf von E-Mail-Adressen
Die meisten Newsletter-Tools bestrafen den rechtswidrigen Versand an gekaufte E-Mail-Adressen mit einer Versandsperre.
4. Hand auf’s Herz: Gekaufte Kontakte sind noch lange keine Interessent:innen
Viel hilft viel? Von wegen! Natürlich klingt es erst mal verlockend, dass der eigene Newsletter dank gekaufter E-Mail-Adressen plötzlich tausende Empfänger:innen mehr erreicht. Was Sie als Versender:in solcher Massenmails dabei nicht vergessen sollten: Bei den Inhaber:innen der Mailadressen handelt es sich nicht um Interessierte! Denn würden sie sich für Ihr Produkt oder Ihren Service interessieren, wären sie bestimmt schon längst von alleine auf Ihre Website gestoßen und hätten sich für den Newsletter angemeldet.
Natürlich ist es durchaus möglich, dass einzelne Inhaber:innen der gekauften Adressen über den Newsletter erst auf Ihre Firma aufmerksam und zu Kund:innen werden. Damit es tatsächlich dazu kommt, müssten aber erst einmal zahlreiche Hürden gemeistert werden:
- Die angeschriebene E-Mail-Adresse muss noch aktiv sein.
- Der Newsletter muss vom Spam-Filter durchgelassen werden, um im Posteingang des Kontakts zu landen.
- Die E-Mail muss unter den zahlreichen E-Mails, die täglich empfangen werden, auffallen.
- Die Empfänger:innen dürfen die unerwünschte Nachricht nicht als Spam markieren.
- Der Absendername und die Betreffzeile müssen das Interesse der Empfänger:innen wecken, damit sie das Mailing öffnen und lesen.
- Der Inhalt des Newsletters muss zufällig auch mit den persönlichen Interessen übereinstimmen.
⚠️ 4. Grund gegen den Kauf von E-Mail-Adressen
Die Wahrscheinlichkeit, dass gekaufte Kontakte Ihren Newsletter erhalten, öffnen, lesen und sich tatsächlich für Ihre Werbebotschaft interessieren, ist sehr gering.
Wir wagen es zu behaupten, dass der Nutzen durch den Adressenkauf sehr viel geringer ist als der Aufwand, den Sie anschließend haben, um Ihre schlechte Absenderreputation nach Spam-Markierungen, Bounces und Abmahnungen wieder loszuwerden.
🧐 E-Mail-Adressen kaufen – zu welchen Preisen?
Mit nur wenigen Cent pro E-Mail-Adresse klingt der Kauf von E-Mail-Adressen zunächst nach einem echten Schnäppchen. Das heißt aber noch lange nicht, dass es sich lohnt, E-Mail-Adressen käuflich zu erwerben. Vor allem, wenn Sie bei Ihrer Newsletter-Software je nach Anzahl der angeschriebenen Empfänger:innen bezahlen, zahlt sich die Investition in gekaufte Adresslisten erst recht nicht aus. Es sei denn, Sie möchten für die E-Mail-Adressen UND zusätzlich für den Versand an diese Adressen zahlen – für ein Ergebnis, das sehr viel mehr schlecht als recht ist.
Viel sinnvoller ist es, nur für den Newsletterversand an die Empfänger:innen zu zahlen, die sich aktiv für Ihren Newsletter angemeldet haben und damit Interesse am Kontakt gezeigt haben.
Investieren Sie Ihr Geld lieber in andere Mittel, mit denen Sie User, die sich bereits auf Ihrer Website umschauen, zu Newsletter-Abonnent:innen machen. Seien Sie hier kreativ, um Interessent:innen von Ihrem Newsletter zu überzeugen, anstatt wahllos irgendwelche E-Mail-Adressen anzuschreiben.
💡 rapidtipp
Um Interessierte für Ihren Newsletter zu begeistern, sollte dieser einen sichtlichen Mehrwert bieten. Schließlich muss es einen deutlichen Grund bzw. Anreiz für die Newsletter-Anmeldung geben. Wir haben für Sie einige der schier endlosen Möglichkeiten, das Postfach Ihrer Empfänger:innen zu bereichern, zusammengestellt:
- Angebote (Rabattgutscheine, Gratisversand, Treuegeschenke, …)
- Vorstellung von neuen Kollektionen, Funktionen und Produkten und Vorab-Angebote
- Neues Hilfsmaterial (Leitfäden, Hilfevideos, Tipps, Whitepaper und E-Books)
- Kostenlose Vorlagen
- Einladungen zu Veranstaltungen
- Gewinnspiele und Wettbewerbe
- Wichtige interne Neuigkeiten der Versenderfirma, spannende Branchennews
Daneben gibt es viele weitere originelle Ideen, um Newsletter-Abonnent:innen zu gewinnen, die für den erfolgreichen Ausbau Ihrer Empfängerliste um ein Vielfaches besser geeignet sind als der Kauf von E-Mail-Adressen.
5. Seriosität ade – Imageschaden für die Versandfirma
Auf lange Sicht schadet der Kauf von E-Mail-Adressen außerdem dem Image Ihrer Firma bzw. Marke. Sie kennen das bestimmt von sich selbst: Die vielen Spam-Mails, die – warum auch immer – unverlangt im eigenen Posteingang landen, nerven. Nach einiger Zeit hat man es satt, die E-Mails immer manuell in den Papierkorb zu verschieben und markiert alle unerwünschten Nachrichten als Spam. Was bleibt, ist die Erinnerung an die nervigen E-Mails der Versandfirma.
Anstatt über den Adresskauf Neukund:innen zu gewinnen, ist es wahrscheinlicher, dass die Inhaber:innen dieser Adressen Ihre Firma fortan mit den lästigen und für sie unseriös wirkenden Spam-Mails in Verbindung bringen. Ob Sie die Betroffenen dann jemals nochmal davon überzeugen können, Ihnen und Ihren Produkten bzw. Dienstleistungen zu vertrauen, ist fragwürdig.
Davon abgesehen kann Ihr Ruf als Spam-Versender:in unter den Inhaber:innen der gekauften Adressen langfristig weitere Kreise ziehen, als Sie am Anfang vielleicht vermuten. Sie sollten hier die sogenannte Mundpropaganda nicht unterschätzen: Kommen Ihre Firma oder Ihre Produkte im Familien- oder Bekanntenkreis zur Sprache, werden sich die zugekauften Empfänger:innen Ihrer Newsletter sicherlich nicht scheuen, von ihren negativen Erfahrungen zu berichten.
⚠️ 5. Grund gegen den Kauf von E-Mail-Adressen
E-Mail-Adressen zu kaufen und zu kontaktieren, schadet Ihrem Markenimage und verschafft Ihnen einen unseriösen Ruf bei Ihrer Zielgruppe und deren Umfeld, der Ihnen nachhaltig schadet.